Entwicklung der Hypnosegesellschaften

In den medizinischen Bereich fand die Hypnose in Form des Autogenen Trainings Einzug. Hier ist die älteste Hypnosegesellschaft die Deutsche Gesellschaft für Ärztliche Hypnose und Autogenes Training e.V. (DGÄHAT) seit 1955 tätig. In der Kassenmedizin sowie der privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte ist Hypnose seit Jahrzehnten als ein suggestives und beruhigendes Behandlungsverfahren anerkannt. Ein Arzt erhält die Berechtigung zur kassenärztlichen Abrechnung durch eine Hypnoseausbildung über nur 32 Unterrichtsstunden bei einem für diese Hypnoseausbildung ermächtigten Arzt. Das gilt auch für die Anerkennung von Hypnose im Rahmen eines Dritt-Verfahrens für die Psychotherapieausbildung von Ärzten.

Doch erst die Hypnosetherapie-Erfolge des Ausnahmetherapeuten Milton Erickson (USA) lösten einen regelrechten Boom in der Hypnose aus. Auch nach Deutschland kam diese Form der Indirekten und Strategischen Hypnose (bzw. Ericksonsche Hypnose). Im Jahr 1978 wurde die Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose (MEG) e.V. gegründet.

Als Gegenbewegung entstand nur wenige Jahre danach die Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie (DGH) e.V. Sie richtet sich an eher konservative, an der klassischen Hypnose orientierte Psychologen sowie an Verhaltenstherapeuten.

Seit 1984 erfolgt die Hypnose-Ausbildung für Zahnärzte meist durch die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose e.V. (DGZH). Sie umfasst mindestens 12 Tage. Allerdings ist für Zahnärzte genauso wie für Therapeuten die Hypnose immer eine IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheits-Leistung). Sie ist also nicht über die Krankenkassen abrechenbar und muss von Patienten privat bezahlt werden.

Um die kassenärztliche Anerkennung der Hypnopsychotherapie zu erreichen, wurde Anfang des Jahrhunderts von den Vorständen der M.E.G. und DGH Prof. Dirk Revenstorf von der Universität Tübingen beauftragt. Schon einige Jahre zuvor hatte Prof. Revenstorf im Auftrag der MEG Austria erreicht, dass in Österreich die Hypnose der Kassenmedizin, der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie gleichgestellt wurde. In Deutschland war dies nur teilweise erfolgreich. So wurde 2006 die moderne Hypnopsychotherapie als Indikationsverfahren in der Kassenpsychotherapie in drei Bereichen als Indikationsverfahren anerkannt – in der Psychosomatik, in der Sucht und im Bereich der Nebenwirkungen der Krebstherapie bei Kindern.

Parallel hierzu haben sich während der letzten Jahrzehnte sowohl die Erkenntnisse der Psychologie also auch der Hirnforschung vervielfacht. Daraus ergibt sich notwendigerweise auch eine Anpassung des Verständnisses und des Vorgehens bei und in einer Hypnose. Das führte 2009 zur Gründung der Deutsche Gesellschaft für Autosystemhypnose e.V. und schließlich 2019 zur Gründung  der “Deutschen Gesellschaft für Humanistische Hypnose e.V.”.